Naturschutz im Kreis Kleve
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Der Kreis Kleve am Unteren Niederrhein stellt eine sehr vielfältig ausgeprägte Landschaft dar. Anhand der Entstehungsgeschichte und weiterer ähnlicher Merkmale kann man von drei wesentlichen Teilgebieten sprechen. So lässt sich grob zwischen der Rheinniederungslandschaft, dem Niederrheinischen Höhenzug und der Rheinterrassenlandschaft unterscheiden. Der Landschaftsraum der Rheinniederung umfasst in erster Linie die Rheintalauen-Landschaft. Das wichtigste und prägendste Landschaftselement stellt dort der Rhein, die vom Strom geprägten Reliefunebenheiten und die zahlreichen Altwasserbereiche dar. Um eine Bewirtschaftung dieses feuchten und häufig überschwemmten Gebietes zu ermöglichen, waren umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen und das Errichten großer Deichsysteme nötig. Die landwirtschaftliche Nutzung beinhaltet hier vorwiegend Viehwirtschaft, so dass große, häufig weit überschaubare Grünlandflächen mit charakteristischen Feldgehölzen, Baumreihen und einzelnen, auf natürlichen Uferwällen oder künstlich angelegten Warften gelegenen Hofanlagen ganz entscheidend das Landschaftsbild bestimmen. Bewaldete Flächen spielen bis auf einige Auen- und Kleinwaldbereiche kaum eine Rolle.

Der Niederrheinische Höhenzug wird aus örtlich unterbrochenen, plateauartigen Hochflächen und wallartigen, teilweise sehr steil ausgeprägten Rücken oder Kuppen der Stauchmoränenlandschaft sowie den sich bis in die Niersniederung ausdehnenden Sanderflächen gebildet. Charakteristisch sind für weite Teile des Höhenzuges großflächige und forstwirtschaftlich genutzte Waldbereiche, die noch bis ins späte Mittelalter hinein ein zusammenhängendes Gebiet darstellten. Die ehemaligen durch Rodungen und Weidebetrieb entstandenen Heideflächen werden heute in erster Linie ackerbaulich genutzt.


Die Rheinterrassenlandschaft  setzt sich vielfältig aus den Niederungen der Niers und verschiedener Zuflüsse, die innerhalb der ebenen bis flachwelligen Donkenlandschaft liegen, sowie Bruchbereichen zusammen. Auch diese Landschaft ist stark landwirtschaftlich geprägt, wobei hier jedoch neben Gründlandnutzung überwiegend Ackerbau betrieben wird. Durch die strukturell oft scharf voneinander getrennten Donkenerhebungen und Kendelvertiefungen, die der Rhein in seinem Urstromtal zurückgelassen hat, und die zahlreichen Fließgewässer gliedert sich dieses Gebiet vielfach sehr kleinräumlich. Die einzelnen Landschaftsausschnitte lassen dabei häufig eine mosaikartige und abwechslungsreiche Struktur entstehen. Gegliedert durch Feldgehölze, Hecken oder Ufervegetationsstreifen treten im Wechsel Äcker mit unterschiedlichen Feldfrüchten, Wiesen und Weiden, kleinere Waldstücke oder Brüche auf, die so ein sehr vielfältiges Landschaftsbild erzeugen.

Innerhalb dieser großflächigen Teilgebiete liegen verschiedenartig ausgeprägte und unterschiedlich große Naturschutzgebiete. Diese jeweils besonders charakteristisch und naturnah ausgeprägten Landschaftsausschnitte spiegeln in verstärktem Maße die landschaftliche Eigenart und die ursprüngliche Schönheit dieser Region wider.
In Verbindung mit der heimischen und aufgrund der Seltenheit oder Bedrohung häufig geschützten Tier- und Pflanzenwelt repräsentieren die Schutzgebiete sowohl naturgeschichtliche als auch kulturhistorische Relikte der Landschaften am Unteren Niederrhein.

Naturschutzgebiete sind laut Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Diese Ausweisung dient einerseits der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten und andererseits der Bewahrung des charakteristischen Landschaftsbildes einer Region. Die Schutzwürdigkeit des entsprechenden Landschaftsausschnittes lässt sich demnach also vor allem durch das Vorkommen seltener, bedrohter und daher geschützter Arten sowie die naturgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des landschaftlichen Erscheinungsbildes begründen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können, sind daher untersagt.
Um den Zustand eines bestimmten Gebietes zu erhalten oder gegebenenfalls zu verbessern und aufzuwerten, sind in der Regel unterschiedlichste Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig, die von den Landschaftsbehörden und Naturschutzeinrichtungen durchgeführt werden. Zur Dokumentation der Bestandsentwicklungen und zur Maßnahmenabstimmung sind zudem regelmäßige Kontrollverfahren in Form von Kartierungen oder Beobachtungen der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten unabdingbar. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete im Rahmen einer gezielten Besucherlenkung und entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Da zahlreiche dieser Naturschutzgebiete auch eine hohe überregionale Bedeutung haben, sind viele zusätzlich international bzw. europaweit geschützt, so dass insgesamt ein sich meist überschneidendes, teilweise auch ergänzendes Netz von Schutzgebieten entstanden ist. Besonders die niederrheinischen Feuchtgebiete und unterschiedlich ausgeprägten Gewässer mit entsprechenden Pflanzenbeständen und Uferzonen stellen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes wertvolle Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete für sehr vielfältige Vogelpopulationen dar.
So ist daher 1983 das RAMSAR-Gebiet „Unterer Niederrhein“ ausgewiesen worden, das sich als ein über 26.000 ha großer, bis zu zehn Kilometer breiter Streifen aus einer Vielzahl von Schutzgebieten entlang des Rheins erstreckt und zahlreiche verschiedenartige Teilbereiche, wie Altrheinarme, Auen- und Bruchlandschaften oder Feuchtwiesen, mit einschließt. Derartige Feuchtgebiete sind laut der gleichnamigen Konvention, die 1971 in der iranischen Stadt Ramsar verabschiedet wurde, insbesondere als ökologisch wertvolle Lebensräume für Wasser- und Watvögel zu erhalten.
Zudem sind parallel viele der nationalen Naturschutzgebiete auch gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie, die Kriterien zum Schutz von Wildvögeln und deren Lebensräumen festlegt, sowie der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat), die besonders erhaltenswerte Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten aufführt, als europaweit zu schützende Gebiete ausgewiesen worden. Das Hauptziel ist ein flächendeckendes und grenzübergreifend vernetztes Biotopverbundssystem, was mit dem Stichwort „Natura 2000“ ein zentrales Thema der europäischen Naturschutzpolitik ist.

Naturschutz im Kreis Kleve

ein Projekt von  Thomas Bäumen u.a.

 

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